AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Conversion Maker GmbH

Alle Leistungen der Conversion Maker GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Handlung gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Annahme der Leistung als akzeptiert und vereinbart. Der Kunde erkennt sie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Conversion Maker GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Auf Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind diese Geschäftsbedingungen nicht anwendbar. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1. Vertragsabschluss / Laufzeit / Kündigung
Die Conversion Maker GmbH ist an Angebote nur bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt erst bei entsprechender Auftragsbestätigung zustande. Neben- und Zusatzabreden, Beschaffenheitsvereinbarungen über die Liefergegenstände, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und sonstige Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss einer Liefervereinbarung abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, der von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann.

2. Umfang und Gegenstand der Lieferung
Besteht der Gegenstand der Lieferung in Software, kann die Conversion Maker GmbH die Lieferung, soweit für den Kunden praktikabel und zumutbar, nach seiner Wahl wie folgt durchführen: Entweder durch Lieferung eines elektronischen Datenträgers, auf welchem die Software gespeichert ist, durch Versendung per E-Mail oder durch Verweis des Kunden auf eine Download-Möglichkeit per Internet. Ist die Installation und Nutzung der gelieferten Software von dem Besitz eines Lizenzschlüssels abhängig, schuldet die Conversion Maker GmbH ferner die Lieferung eines Lizenzschlüssels, welcher die Ablauffähigkeit der gelieferten Software im vereinbarten Umfang ermöglicht. Für dessen Lieferung gilt entsprechend Ziffer 1.

Besteht der Gegenstand der Lieferung in Begleitmaterial zur Software (z.B. Benutzerhandbuch, Datenblätter, etc.), schuldet die Conversion Maker GmbH nach ihrer Wahl die Lieferung des Begleitmaterials in gedruckter Form oder die Lieferung entsprechend vorstehender Ziffer 1. Die Conversion Maker GmbH behält sich bis zur Lieferungen an den Kunden Änderungen an den vereinbarten Liefergegenständen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben erreicht werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zuzumuten sind. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Conversion Maker GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vor dem Zugriff Dritter sichere Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Conversion Maker GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen. Die Conversion Maker GmbH schuldet eine mangelfreie Leistung, nicht jedoch den Erfolg, den sich der Kunde mit der Leistung verspricht. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Conversion Maker GmbH. Nach Abnahme der erbrachten Lieferung, obliegt dem Kunden der Nachweis der mangelhaften Ausführung. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Lieferungen erforderlichen Materialien den Projektanforderungen entsprechend rechtzeitig und pünktlich vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin des Produkts der Conversion Maker GmbH zur Verfügung zu stellen. Sollte dieser Zeitraum durch den Kunden nicht eingehalten werden, so übernimmt die Conversion Maker GmbH für die rechtzeitige Fertigstellung des Produkts keine Haftung. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich gegenüber der Conversion Maker GmbH geltend zu machen. Danach gilt die Lieferung als mangelfrei abgenommen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, die Rohstoffkosten oder treten bis zum Tag der Lieferung oder Leistung Preiserhöhungen der Lieferanten bzw. Teuerungszuschläge oder Erhöhung von Steuern, Zöllen oder Fracht durch behördliche Anordnung in Kraft, so kann die Conversion Maker GmbH bei Lieferungen und Leistungen, die einen Monat nach Vertragsabschluss oder später ausgeführt werden, eine der Verzögerung entsprechende Preisanpassung verlangen. Für Nicht-Kaufleute erhöht sich die Zeit, nach deren Ablauf eine Preisanpassung verlangt werden kann, auf vier Monate. Erklärt sich der Kunde mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, kann die Conversion Maker GmbH vom Vertrag zurücktreten. Durch diesen Rücktritt entstehende Aufwendungen der Conversion Maker GmbH trägt der Kunde. Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung bezahlt. Schecks und Wechsel gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Conversion Maker GmbH unbeschadet sonstiger Rechte, insbesondere des Rücktrittsrechts oder etwaiger Schadenersatzansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich sonstiger Spesen und Kosten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die Conversion Maker GmbH auch Leistungen zurückhalten, ohne dass dadurch dem Kunden Regressansprüche entstehen. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird ein etwaiger Restkaufpreis dann insgesamt fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf die betreffende Lieferung. Der Kunde gilt trotz des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes als berechtigt, die Liefergegenstände im gewöhnlichen Geschäftsgang zu vertreiben, es sei denn, dieser Vertrag sieht ausnahmsweise ein Übertragungsverbot vor. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einem derartigen Veräußerungsgeschäft in Höhe des für den Liefergegenstand mit der Conversion Maker GmbH vereinbarten Preises erfüllungshalber an die Conversion Maker GmbH ab. Die Conversion Maker GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen der Conversion Maker GmbH wird der Kunde der Conversion Maker GmbH Name und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Conversion Maker GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf der derselben Liefervereinbarung beruhen.

4. Stornokosten
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Conversion Maker GmbH möglich. Ist die Conversion Maker GmbH mit einer Stornierung einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 200€ zu erheben. Darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten. Die Conversion Maker GmbH benötigt zur Erbringung ihrer Leistungen einen Termin beim Kunden vor Ort. Ist es auf Seiten des Kunden nicht möglich, einen Termin innerhalb von 12 Wochen nach Auftragserteilung mit der Conversion Maker GmbH zu vereinbaren oder wird ein bestehender Termin ohne erkennbaren Grund mehr als drei Mal verschoben, so hat die Conversion Maker GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 4 aufgeführten Stornokosten geltend zu machen.

5. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von der Conversion Maker GmbH oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Darüber hinausgehend wird die Conversion Maker GmbH Daten nicht weitergeben, insofern die Conversion Maker GmbH hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Der Kunde stellt die Conversion Maker GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich von der Conversion Maker GmbH erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Die Conversion Maker GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Kunden absolut vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Conversion Maker GmbH sorgt dafür, dass unbefugten Dritten der Zugang zu den Datenträgern im eigenen Haus nicht möglich ist. Die Conversion Maker GmbH verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertrages alle in seinem Besitz befindlichen Gegenstände und Unterlagen des Kunden zurückzugeben und ggf. vorhandene Informationen in anderer Form zu löschen oder in sonstiger Weise datenschutzgerecht zu vernichten.

6. Haftung / Gewährleistung
Die Haftung der Conversion Maker GmbH und ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Haftungsfall ist der Umfang der Haftung auf den üblicherweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftung der Conversion Maker GmbH für die Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten wird ausgeschlossen. Die Conversion Maker GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (wie z. B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Computerviren als auch vorsätzlich Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“ gelten ebenfalls als höhere Gewalt, auch wenn hiergegen angemessene Schutzvorkehrungen getroffen wurden.

7. Schadensersatz und sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit die Conversion Maker GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalspflichten). Die Conversion Maker GmbH bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrags. Bei mangelhafter Auftragsausführung ist die Conversion Maker GmbH berechtigt, einem begründeten Gewährleistungsanspruch durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche von der Conversion Maker GmbH fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Auftragswertes). Hat die Conversion Maker GmbH eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat die Conversion Maker GmbH die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde garantiert, dass die Inhalte rechtmäßig und wahr sind, sie nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen die guten Sitten, presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen und er die erforderlichen Rechte für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch uneingeschränkt besitzt. Der Kunde stellt die Conversion Maker GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Conversion Maker GmbH wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang geltend machen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Auch ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Conversion Maker GmbH in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Zudem ist die Conversion Maker GmbH in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis sowie für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Offenburg als Sitz der Conversion Maker GmbH. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

Stand Mai 2022

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